Immobilienwelt erklärt – Immobilien ABC von TT Immobilien
Abbruchwert
Wird ein Gebäude auf einem Grundstück nicht mehr genutzt oder kann nicht mehr genutzt werden, kommt es meist zum Abbruch der Immobilie. Der Abbruchwert beschreibt in diesem Fall die Kosten für den Kauf des Objektes abzüglich der Kosten, die für die Beseitigung der Altanlagen anfallen. Darin eingeschlossen sind auch Kosten, die durch Umweltverschmutzungen, wie kontaminierter Boden oder starke Vermüllung, anfallen.
Abschreibung
Wird eine Immobilie als Wohn- oder Gewerbefläche genutzt, kommt es unweigerlich zur Abnutzung dieser. In Folge dessen mindert sich über einen bestimmten Zeitraum der Wert der Immobilie. Diese Wertminderung bezeichnet man als Abschreibung.
Amortisation
Wenn Sie ein Objekt besitzen, dass Sie durch einen Kredit finanziert haben und nicht selbst bewohnen, sondern z.B. vermieten, wird die Summe Mieterträge zunächst nicht die Anschaffungskosten der Immobilie decken. Sobald die Summe der Mieterträge (z.B. durch jahrelange Vermietung) allerdings den anfänglichen Anschaffungskosten entspricht, haben sich letztere amortisiert. Die Zeitspanne bis zur Amortisation wird als Amortisationsfrist bezeichnet.
Annuität
Unter Annuität wird der feste Beitrag verstanden, der über ein Jahr hinweg für das Tilgen einer Hypothek oder eines Darlehens aufgebracht werden muss. Darin beinhaltet sind sowohl die Zinsen als auch die Höhe der Rückzahlung.
Baubürgschaft
Wird im Laufe eines Bauvorhabens der Bauunternehmer zahlungsunfähig, sichert die Baubürgschaft den Bauherren gegenüber Forderungen des Unternehmers ab. Die Baubürgschaft kann dabei vertraglich für eine Bauleistung festgelegt werden.
Baugenehmigung
Bevor eine Fläche bebaut werden darf, muss sich der Bauherr des Projektes eine Unbedenklichkeitsgenehmigung von der zuständigen Behörde einholen. Diese Genehmigung nennt sich Baugenehmigung und unterscheidet sich inhaltlich von Bundesland zu Bundesland. Wurde die Baugenehmigung erteilt, hat der Bauherr den rechtlichen Anspruch darauf, sein Bauprojekt durchzuführen.
Beleihungswert
Der Beleihungswert wird von Ihrem Kreditgeber definiert und meint die Summe, die die Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Verkauf oder einer Versteigerung Ihres Objekts erhält. Am Beleihungswert orientiert sich im Zuge dessen auch der Finanzierungsrahmen, der Ihnen eingeräumt wird.
Besichtigungen
Immobilienmakler unterscheiden Besichtigungen in drei verschiedene Kategorien: Massenbesichtigungen, Gruppenbesichtigungen und Einzelbesichtigung. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unseren Tipps für Besichtigungen.
Chiffre Anzeige
Wenn Sie eine Immobilie inserieren, aber Ihre persönlichen Daten im Zuge dessen nicht veröffentlichen wollen, können Sie eine Chiffre benutzen. In einem solchen Fall erfolgt die Kontaktaufnahme über einen Dritten, wie der Zeitung oder einem Maklerbüro.
Courtage
Die Courtage ist eine andere Begrifflichkeit für die Maklerprovision, die nach Vertragsschluss fällig wird.
Dauerwohnrecht
Das Dauerwohnrecht bezieht sich nur auf die Nutzung von Wohnflächen und wird im Grundbuch des Objektes eingetragen. Sie sind in diesem Fall allerdings nicht Eigentümer der Immobilie und dürfen keine Veränderungen am Gebäude oder an den Wohnräumen vornehmen. Das Dauerwohnrecht kann vererbt, vermietet oder verkauft, aber nicht regulär gekündigt werden.
Disagio
Mit Disagio ist der Unterschiedsbeitrag zwischen der bewilligten Kreditsumme und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag gemeint. Diese Differenz kann z.B. durch Zinsvorauszahlungen entstehen, wobei sich Disagios i.d.R. nur für Immobilien anbieten, die vermietet werden.
Energieausweis
Der Energieausweis gibt an, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist. Hier werden allgemeine Informationen über Ihr Objekt zusammengetragen, wie das Baujahr als auch die verwendeten Heizmittel wie Öl oder Gas. Zwecks Übersichtlichkeit wird ein Energiewert ermittelt und in Energieeffizienzklassen unterteilt (A+ bis H).
Erfolgsprinzip
Das Erfolgsprinzip findet sowohl bei Mietverhältnissen als auch bei Immobilienverkäufen Anwendung. Es besagt, dass eine Provisionszahlung nur dann ausgezahlt werden muss, wenn die Immobilienverwaltung erfolgreich war. Als Erfolg wird hierbei die Vertragsunterzeichnung, bzw. das Beurkunden angesehen.
Ertragswert
Der Ertragswert dient als Bemessungsgrundlage für Behörden, Institute und Ämter, um den Verkehrswert zu ermitteln. Der Ertragswert ist der Wert einer Immobilie, der auf den daraus erzielten, zukünftigen Einnahmen basiert und findet somit häufig bei Renditeobjekten, wie Mietwohngrundstücken, Gebrauch.
Finanzierungsplan
Wer eine Immobilie käuflich erwirbt, baut oder sanieren möchte, sollte sich im Voraus über seine finanzielle Lage und Mittel im Klaren sein. Ein Finanzierungsplan fasst alle voraussichtlichen Ausgaben für Kauf, Sanierung oder Errichtung eines Objektes detailliert zusammen und dient der Organisation und Planung.
Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass ein Immobilienmakler einen Verdacht auf Geldwäsche unverzüglich den Behörden melden muss. Große Barzahlungen oder der Versuch, nur Teile der Kaufsumme über das offizielle Treuhandkonto des Notars abzuwickeln, sind dabei erste Anzeichen und werden direkt gemeldet.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein Register, in dem die Größen, Nutzungsarten, Bebauung und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken beschrieben sind. Im Grundbuch werden außerdem Beschränkungen, Lasten und Rechte erfasst.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug kommt immer dann zum Einsatz, wenn bspw. Interessenten vor dem Kauf einer Immobilie mehr Informationen über ein Objekt erhalten möchten. Diese Einsicht ins Grundbuch ist allerdings nur nach vorheriger Prüfung und durch einen schriftlichen Antrag möglich.
Gutachten
Gutachten werden von unabhängigen Sachverständigen erstellt und dienen der Wert- oder Schadensermittlung. Immobilien-Gutachten werden i.d.R. von Immobilienmaklern durchgeführt.
G-Wert
Der G-Wert findet vor allem im Zusammenhang mit der Energieausweiserstellung und einer möglichen staatlichen KfW-Förderung Gebrauch. Er gibt die Energiedurchlässigkeit von transparenten Stoffen für Energie wieder. Im Fokus stehen hier vor allem Fenster, wo der G-Wert festlegt, wie viel Prozent der einfallenden Wärme tatsächlich ins Innere gelangt und wie viel reflektiert wird.
Haftungspflichten
Immobilienmakler sind in ihrem Handeln an gewisse Pflichten gebunden. Diese legen fest, dass ein Makler im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zumutbarkeiten die Interessen der Vertragsparteien wahren muss. Im Einzelnen sind damit die Aufklärungs-, Erkundigungs- und Beratungspflichten gemeint.
HOAI
HOAI meint die Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure. Diese dient als Berechnungsgrundlage für die Leistungsabrechnung der oben genannten Berufsgruppen.
Immobilie
Der Begriff Immobilie fasst alle Sachgüter zusammen, die sich nicht bewegen lassen. Dazu zählen neben Wohnobjekten auch Bauwerke, wie Industrie-, Gewerbe- oder Sonderimmobilien.
Immobilienübergabe
Die Immobilienübergabe steht am Ende eines erfolgreichen Vertragsabschlusses, der dabei in mehrere Schritte unterteilt ist. Erst nach Prüfung des Kaufvertrag-Entwurfs, der Unterzeichnung aller Parteien, der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, der Kaufpreiszahlung und der Grundbuchumschreibung ist der Käufer neuer Eigentümer der Immobilie.
Indexmiete
Die Indexmiete ist eine Form der Mietpreisgestaltung und an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Dieser orientiert sich an den Lebenshaltungskosten aller Privathaushalte in Deutschland und wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Jahresrohertrag
Wer eine Immobilie vermietet, erzielt im Laufe eines Jahres den sogenannten Jahresrohertrag. Dieser ist die Summe aller Mieteinnahmen inkl. der Nebenkosten.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag bildet die Grundlage eines Immobilienverkaufs und schützt dabei Käufer und Verkäufer vor Risiken. Vereinbarungen, die nicht im Kaufvertrag festgehalten sind, haben keinen juristischen Bestand. Im Kaufvertrag enthalten sind u.a.: Eine explizite Kaufgegenstandbeschreibung, die Lage der Immobilie, die genaue Anschrift, der Grundbuchbezirk, alle Angaben zum Grundbesitzer, Mitverkauftes (wie Einrichtungsgegenstände), eventuell im Grundbuch eingetragene Grundschulden, die genaue Höhe des Kaufpreises und die Art der Auszahlung.
K-Wert
Der K-Wert oder auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, zeigt den Wärmebedarf eines Gebäudes an. Zur Ermittlung dieses Gesamtwertes wird zunächst der K-Wert einzelner Gebäudeteile bestimmt und daraufhin zum K-Wert des gesamten Gebäudes
Liegenschaftsamt
Der Begriff Liegenschaftsamt ist eine andere Bezeichnung für das Katasteramt. Dieses kümmert sich um die ihr zugeordneten Kataster und erstellt auf Grundlage dessen entsprechende Karten.
Makler inkl. Bezeichnung
Ein Immobilienmakler ermöglicht Vertragsabschlüsse und bringt die unterschiedlichen Parteien, wie Käufer und Verkäufer zusammen. Da dieser Beruf allerdings nicht geschützt ist und sich theoretisch jeder mit Gewerbeschein Immobilienmakler nennen darf, ist die Wahl des richtigen Immobilienmaklers entscheidend. Achten Sie bei der Immobilienmakler-Wahl auf Seriosität, Transparenz und Professionalität. Besuchen Sie im Zweifel die Büroräumlichkeiten für ein persönliches Gespräch, um die oben genannten Aspekte zu prüfen.
Makleraufgaben
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Objekt mit Hilfe eines Immobilienmaklers zu verkaufen, übernimmt dieser alle anfallenden Arbeiten für Sie, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Zu diesen Aufgaben zählen u.a.:
- Besprechung des Verkaufziels
- Werteinschätzung vor Ort
- Zusammentragung aller relevanten Unterlagen und Informationen
- Exposé-Erstellung
- Inserierung über unterschiedlichste Vertriebskanäle
- Verwaltung der Anfragen
- Durchführung von Besichtigungen
- Vorbereitung des Kaufvertrags
- Begleitung zum Notartermin
Maklerprovision
Während bei einer Immobilienvermietung das Bestellerprinzip gilt und die auftraggebende Partei die Maklerleistung entlohnt, ist dies beim Immobilienverkauf seit Ende 2020 anders geregelt. Durch die Provisionsteilung muss der Auftraggeber mindestens 50 Prozent übernehmen, sodass die andere Partei maximal 50 Prozent der Maklerkosten übernehmen muss.
Nebenkosten beim Verkauf
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie unterschiedliche Nebenkosten beachten, die auf Sie zukommen werden. So ist zum Beispiel ein Energieausweis Pflicht, dessen Kosten bei bis zu 500,- Euro liegen können. Hinzu kommen Kosten für den Notar und die Zahlung der Grunderwerbssteuer, falls diese beiden Punkte nicht durch den Käufer übernommen werden. Außerdem werden Sie mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen müssen.
Notar
Es ist üblich, dass der Käufer einer Immobilie den Notar bestimmt. Bei seiner Wahl ist er dabei völlig frei und nicht an Ortsgrenzen o.ä. gebunden. Ein Notartermin bzgl. eines Immobilienverkaufs ist dabei klar strukturiert und folgt diesen Arbeitsschritten:
- Aufsetzung des Kaufvertrags
- Prüfung der angegebenen Personalien
- Prüfung der Eigentumsrechte an der Immobilie
- Vorlesung des gesamten Vertrags vor allen Vertragsparteien
- Besiegelung des Vertrags durch Unterschrift
- Beantragung der Löschung von Rechten Dritter
- Kontaktaufnahme zu den Behörden
- Übernahme des Treuhandauftrags
- Beantragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch
Ökozulage
Die Ökozulage ist der Vorgänger der heutigen Energiesparverordnung und wurde 2002 durch diese abgelöst. Durch die Ökovorlage konnten Förderungen für energiesparende Baumaßnahmen beantragt werden.
Provisionshöhe
Wie unter „Maklerprovision“ beschrieben, ist die Provisionshöhe abhängig davon, ob eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Bei einer Vermietung fallen maximal zwei Kaltmieten an Courtage an, was dem gesetzlichen Maximalwert entspricht. Bei einem Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe nicht gesetzlich definiert, sodass sich hier größere Unterschiede ergeben können. In der Regel schwanken die Provisionen allerdings zwischen 3,5% und 7% des Immobilien-Kaufpreises. Wie diese Kosten schlussendlich zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt werden können, ist ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich (siehe „Maklerprovision“).
Provisionszahlung
Sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf wird die Provisionszahlung erst mit Vertragsunterzeichnung fällig. Im Regelfall wird für die Überweisung der Courtage eine Frist von 14 bis 30 Tagen eingeräumt. Es kommt jedoch auch häufig vor, dass bei einem Immobilienverkauf die Provisionszahlung durch Sonderregelungen dann fällig wird, sobald der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.
Restschuld
Die Restschuld ist die Summe, die nach der Kreditlaufzeit übrig ist und die der Kreditnehmer dem Kreditgeber somit noch schuldig ist. Eine Restschuld wird vertraglich im Voraus vereinbart und muss nach dem Auslaufen des Kredites beglichen werden.
Sachwert
Der Sachwert meint den aktuellen Wert eines gesamten Objektes inkl. des Inventars, des Grundstücks und zusätzlicher Gegenstände.
Staffelmiete
Bei einer Staffelmiete ist die monatlich anfallende Miete nicht gleichbleibend, sondern wird in vorher vertraglich festgelegten Zeitabständen erhöht.
Teilungserklärung
Durch die Teilungserklärung erklärt der Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück durch Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Dies findet vor allem bei Gebäuden mit mehreren darin befindlichen Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekten Gebrauch. So werden z.B. auch relevante Rechte und Pflichten der Miteigentümer aufgeführt. Die Erklärung muss notariell beurkundet und beim Grundbuchamt hinterlegt sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ist eine Person oder ein Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen stets nachgekommen, erhält diese oder dieses die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Preis, der das Objekt aktuell auf dem freien Markt erzielen würde. Der Verkehrswert entspricht somit dem aktuellen Marktwert und wird von einem unabhängigen Gutachter ermittelt.
Versteckte Mängel
Verschweigt der Verkäufer wissentlich Mängel an seinem Objekt, die nicht direkt ersichtlich waren, spricht man von versteckten Mängeln. In einem solchen Fall kann der Käufer Schadenersatz oder sogar die Rückabwicklung des Kaufes fordern. Vorausgesetzt der Vorsatz des Verkäufers lässt sich nachweisen.
Wertermittlung
Um den Wert einer Immobilie zu bestimmen, sind unterschiedliche Aspekte von Relevanz, die allesamt mit einem gewissen Zeit- und ggf. Kostenaufwand verbunden sind. Die Wertermittlung wird aufgrund dessen häufig von unabhängigen Gutachtern, wie Immobilienmaklern, vorgenommen.
Widerrufsrecht
Wird ein Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, haben Kaufinteressierte die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Immobilienmakler sind verpflichtet, Interessenten über dieses Recht aufzuklären. Versäumen sie dies, verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr und 14 Tage.
Zwangsversteigerung
Wenn es über einen längeren Zeitraum zu einem Ausfall von Zahlungen kommt, ist der Kreditgeber berechtigt, das Objekt gegen den Willen des Eigentümers zu versteigern.