Immobilien bei Scheidung
Die Ehe und eine daraus resultierende Familie ist für viele Menschen immer noch die Erfüllung eines Lebenstraums. Wenn dieser dann in der eigenen Immobilie ausgelebt werden kann, ist für viele das Glück perfekt. Leider finden aber nicht alle Ehen ihr Happy End, sodass es zur Trennung, bzw. Scheidung kommt. Diese ist nicht nur mit einem enormen organisatorischen Aufwand verbunden, sondern auch mit vielen Emotionen.
Kommt es zur Trennung stellen sich die Noch-Eheleute gleich mehrere Fragen: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Ist die einzige Lösung der Haus- oder Wohnungsverkauf? Wie geht es mit dem gemeinsamen Kredit weiter, der womöglich zur Immobilienfinanzierung aufgenommen wurde?
Da es bei einer Scheidung immer ratsam ist, eine objektive Meinung heranzuziehen, wollen wir Ihnen hier einige Hilfestellungen und Erklärungen an die Hand geben, um Ihnen die kommende Zeit zu erleichtern.
Die Ehe
Die Ehe zwischen zwei Personen ist im rechtlichen Sinne oftmals eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehejahre angeschafften Eigentümer beiden Ehepartnern gleichermaßen gehören. Dies betrifft nicht nur materielle Anschaffungen, sondern bspw. auch Schulden durch eine Kreditaufnahme.
Kommt es nun zur Scheidung, wird ein sogenannter „Zugewinnausgleich“ durchgeführt. Dieser soll dafür sorgen, dass durch die Trennung keiner der beiden Ehepartner materielle Nachteile zu befürchten hat. Es wird folglich ein finanzieller Ausgleich zwischen den beiden Ehepartnern vorgenommen, indem Güter geteilt werden (Güterteilung).
Da sich aber die wenigsten Güter einfach halbieren lassen, ist eine Einigung über den Erhalt der Güter zwischen den Eheleuten unabdingbar. Kompromissbereitschaft ist somit das A und O bei einer Trennung.
Die Möglichkeiten
Wurde im Laufe einer Ehe eine gemeinsame Immobilie erworben und kommt es dann zu einer Trennung, bleiben den Eheleuten folgende Möglichkeiten:
Unabhängige Beratung
Wie Sie sehen, gibt es bei einer Trennung unterschiedliche Möglichkeiten, wie daraufhin mit einer gemeinsamen Immobilie umgegangen werden kann. Wichtig ist allerdings in allen Fällen: Suchen Sie sich einen objektiven, unvoreingenommenen und fachkundigen Immobilienexperten, der Sie ganzheitlich beraten kann. Schließlich geht es bei Ihrer Immobilie in der Regel um Ihren wertvollsten finanziellen Besitz, mit dem nicht emotionsgeleitet umgegangen werden sollte.